AGB

AGB

Vielen Dank für Ihr Interesse eine TRAVEL RoooM Reise zu buchen. Wir empfehlen Ihnen die nachfolgenden Vertrags- und Reisebedingungen sorgfältig zu lesen.


1. WAS DIESE ALLGEMEINEN VERTRAGS- UND REISEBEDINGUNGEN REGELN

1.1 Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und TRAVEL RoooM by Romina Casutt (TRAVEL RoooM) für von TRAVEL RoooM im eigenen Namen veranstaltete Reisen.

1.2 Leistungen vor Ort, Fremdleistungen 

Diese Vertrags- und Reisebedingungen finden keine Anwendung auf Leistungen, welche Sie vor Ort bei Drittunternehmen buchen (Fremdleistungen). In diesem Fall schliessen Sie den Vertrag direkt mit dem vor Ort befindlichen Unternehmen ab.

Bei allen von TRAVEL RoooM vermittelten Flugtickets für lokale Flüge gelten die Allgemeinen Vertrags- und Transportbedingungen der verantwortlichen Fluggesellschaften. TRAVEL RoooM ist in diesen Fällen nicht Vertragspartei und Sie können sich daher nicht auf die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen berufen.

1.3 Anreise und Rückreise

TRAVEL RoooM bietet nur Landleistungen an. Sollte TRAVEL RoooM Ihnen bei der Organisation der Anreise resp. Rückreise nach Tansania resp. Sansibar behilflich sein, so ist dies eine reine Hilfestellung. Sie werden die entsprechenden internationalen (Flug-)Buchungen selbst und in eigener Verantwortung vornehmen. TRAVEL RoooM ist nicht Vertragspartei des Beförderungsvertrages und für dessen Erfüllung nicht verantwortlich. TRAVEL RoooM empfiehlt bei Anreise nach Tansania und Sansibar zwischen der Ankunft in Tansania und Sansibar und Beginn des TRAVEL RoooM-Arrangements genügend Zeit einzuplanen, sodass bei einer Ankunftsverspätung das gebuchte Programm gleichwohl wie geplant begonnen werden kann. Dies betrifft auch die verspätete Ankunft von Fluggepäck.

1.4 Ihre Buchungsstelle vermittelt weitere Leistungen

Werden Ihnen durch Ihre Buchungsstelle Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Reiseveranstalter oder Dienstleistungsunternehmen vermittelt, schliessen Sie den Vertrag mit diesen Unternehmen ab und es gelten deren Vertragsbedingungen. In diesen Fällen ist TRAVEL RoooM nicht Ihre Vertragspartei und für die Erfüllung dieser Verträge nicht verantwortlich.


2. ANMELDUNG / WIE DER VERTRAG ZWISCHEN IHNEN UND TRAVEL RoooM ABGESCHLOSSEN WIRD

2.1 Webseiten, Reisevorschläge

Die Webseiten von TRAVEL RoooM und andere Werbemittel sowie Reisevorschläge sind keine verbindlichen Angebote. Diese Angaben dienen der reinen Information und können jederzeit geändert werden. Desgleichen allfällige Preisangaben. 

2.2 Vertragsabschluss

Die Reisevorschläge von TRAVEL RoooM sind unverbindlich. Mit Bezahlung der Anzahlung (Ziffer 4.2 f.) unterbreiten Sie TRAVEL RoooM ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Reisevertrages. An dieses sind Sie während 10 Tagen gebunden. TRAVEL RoooM wird Ihnen innert dieser Frist die Reisebestätigung zustellen oder Sie darüber informieren, dass das Programm nur geändert durchgeführt werden kann oder abgesagt werden muss. TRAVEL RoooM behält sich das Recht vor, unwesentliche Änderungen gegenüber dem Reisevorschlag vorzunehmen, was den Vertragsabschluss nicht hindert (z.B. gleichwertige Ersatzunterkunft). Ab dem Zeitpunkt der Reisebestätigung werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit diesen Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen sowie Ihnen zugestellten Reiseinformationen für Sie und TRAVEL RoooM wirksam. Sollte die Reise nicht durchgeführt werden können, wird die Anzahlung zurückbezahlt. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

Melden Sie weitere Reiseteilnehmer an, so stehen Sie für deren Vertragspflichten (insbesondere Bezahlung des Reisepreises) wie für ihre eigenen Verpflichtungen ein.

Die vertraglichen Vereinbarungen, diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen, die Reiseinformationen sowie Datenschutzbestimmungen gelten für alle Reiseteilnehmer.

TRAVEL RoooM kann Anmeldungen ohne Angabe von Gründen ablehnen.

2.3 Gruppenreisen und Mindestteilnehmerzahl

Bei Gruppenreisen von TRAVEL RoooM gilt eine Mindestteilnehmerzahl, die unterschiedlich sein kann. Diese wird bei der Reiseausschreibung aufgeführt. Beteiligen sich an einer Reise weniger als die vorhergesehene Mindestteilnehmerzahl, so kann TRAVEL RoooM die Reise bis spätestens 3 Wochen vor dem festgelegten Reisebeginn absagen. In diesem Fall bemüht sich TRAVEL RoooM, Ihnen ein gleichwertiges Ersatzprogramm zu offerieren. Verzichten Sie auf das Ersatzprogramm, erstattet Ihnen TRAVEL RoooM bereits geleisteten Zahlungen. Versicherungsprämien können nicht rückerstattet werden. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

2.4 Namensangaben

Es ist wichtig, dass Sie bei der Anmeldung die Namen und Geburtsdaten aller Reiseteilnehmer korrekt angeben, d.h. so wie Sie im zur Reise verwendeten Pass geschrieben sind. Dies ist notwendig, damit die Reisepapiere korrekt ausgestellt werden können. Bei fehlenden oder nicht korrekten Angaben kann dies zu grossen Schwierigkeiten führen, wie Einreiseverweigerung oder Leistungserbringer verweigern ihre Leistungen. Für die Richtigkeit der Namens- sowie Geburtsdatenangabe sind Sie verantwortlich.

2.5 Pass, Visa, Impfungen

Auf dem Reisevorschlag resp. in den Reiseinformationen sowie Bestätigung von TRAVEL RoooM finden Sie die allgemeinen Hinweise in Bezug auf die Pass- und Visumserfordernisse sowie allfällige gesundheitspolizeiliche Bestimmungen, die Sie bei Einreise in Tansania und Sansibar erfüllen müssen. Erkundigen Sie sich in Ihrem eigenen Interesse dennoch bei der Buchung, ob und welche Vorschriften für Ihre Reise bestehen, da diese Bestimmungen kurzfristig ändern können. Sie sind für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Versicherung- und Impfvorschriften und für die Mitführung der Reisedokumente selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten.


3. LEISTUNGEN

3.1 Leistungen von TRAVEL RoooM

Die Leistungen von TRAVEL RoooM ergeben sich aus dem Reisevorschlag und der Reisebestätigung. Sonderwünsche Ihrerseits oder Nebenabreden sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie von TRAVEL RoooM ausdrücklich bestätigt worden sind. 

Massgebend sind ausschliesslich der Reisevorschlag und Bestätigung von TRAVEL RoooM. Sollten Sie sich im Internet, Foren informiert oder von Drittunternehmen Prospekte usw. erhalten haben, verpflichten diese Angaben TRAVEL RoooM nicht. 

TRAVEL RoooM weist darauf hin, dass bei Safaris, Besteigung des Mount Kilimandscharo oder Mount Meru, Ausflügen und Outdoor-Aktivitäten aller Art  jederzeit Änderungen des Reiseprogramms möglich sind, um Ihnen ein bestmögliches Erlebnis zu ermöglichen. Dies kann insbesondere aufgrund der Wildpopulation, Witterungsverhältnissen, behördlichen Anweisungen udgl. mehr der Fall sein. Solche Änderungen sind Bestandteil der Reise und geben keinen Anlass zur kostenlosen Annullierung der Reise oder zur Preisminderung. 

TRAVEL RoooM wird Sie über die ausführende Fluggesellschaft informieren, sobald diese bestimmt ist und es sich um einen Flug im Rahmen Ihres TRAVEL RoooM-Reiseprogramms handelt.

3.2 Beginn der Leistungen

TRAVEL RoooM bietet ausschliesslich Landleistungen in Tansania und Sansibar an. Die Anreise ist nicht Bestandteil der Reiseleistungen von TRAVEL RoooM.

Für die Anreise und das rechtzeitige Eintreffen am vereinbarten Treffpunkt sind Sie selbst besorgt. Bei verspäteter Ankunft kann es sein, dass ein Teil des Reiseprogramms nicht mehr durchgeführt werden kann. In diesem Fall kann keine Rückvergütung des entsprechenden Reiseanteils erfolgen.

3.3 Teilnahmebedingungen

Bei begleiteten Reisen sind den Anordnungen und Weisungen der Guides strikte Folge zu leisten. In Lodges, Guest Houses, Camps, Zelten und anderen Unterkünften sind die Hausordnung und Verhaltensanweisungen zu befolgen, gleiches gilt für behördliche Anordnungen und Weisungen. Dies zu Ihrer eigenen Sicherheit.

Für Bergbesteigungen wie Mount Kilimandscharo oder Mount Meru ist eine gute Gesundheit, entsprechende Fitness und (Berg-)Ausrüstung erforderlich. 

Sollten Sie in grosse Höhen (über 2’300 Meter über Meer) reisen, lassen Sie sich vor der definitiven Buchung durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt beraten, da hier die Gefahr von Höhenkrankheit besteht. 

TRAVEL RoooM macht Sie darauf aufmerksam, dass in Afrika Bergrettungen kaum möglich sind. Siehe dazu die Angaben zur Reiseversicherung.


4. PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND REISEDOKUMENTE

4.1 Preise

TRAVEL RoooM wird Ihnen den verbindlichen Preis individuell mitteilen. Die Preise sind pro Person bei Unterkunft im Doppelzimmer. Die Preise sind in US Dollars. Auf Wunsch kann die Rechnung in Schweizer Franken ausgestellt werden. Der Rechnungsbetrag in Schweizer Franken wird auf Basis des tagesaktuellen Wechselkurses berechnet, zuzüglich einer Transaktionsgebühr von 4 %, um Wechselkursschwankungen und Bearbeitungsgebühren abzudecken. Beispiel: Bei einem Rechnungsbetrag von USD 1.000 und einem Wechselkurs von USD 1 = CHF 0,9162 beträgt der Endbetrag CHF 952,85.

Die Preise verstehen sich als Barzahlungspreise, bei Kreditkartenzahlung wird ein Aufpreis belastet.

Allfällige Bank- und Transaktionsgebühren gehen zu Ihren Lasten. 

Preisänderungen nach Vertragsabschluss siehe Ziffer 6. 

4.2 Zahlung

Wenn Sie eine Reise buchen wollen, ist eine Anzahlung von 40% des Gesamtbetrages zu leisten Die Restzahlung von 60% des Gesamtbetrages ist bis spätestens 30 Tage vor der Reise fällig. Ist die Restzahlung bereits zu einem früheren Zeitpunkt fällig, werden Sie im Reisevorschlag resp. bei Bestätigung darüber informiert.

Nicht rechtzeitige Bezahlung Restzahlung berechtigt TRAVEL RoooM, nach erfolglosem Verstreichen einer kurzen Nachfrist, die Reiseleistungen zu verweigern. In diesem Fall wird die Reise als annulliert betrachtet und es werden die Annullierungskosten gemäss Ziffer 5. zur Zahlung fällig.

4.3 Kurzfristige Buchungen

Buchen Sie Ihre Reise weniger als 31 Tage vor Abreise können Rückfragen in Hotels, usw. notwendig sein; allfällige Kommunikationsspesen werden Ihnen in Rechnung gestellt.

Bei kurzfristigen Buchungen ist der gesamte Rechnungsbetrag bei Buchung zu bezahlen (siehe Ziffer 2.1). 

4.4 Kostenanteile Ihrer Buchungsstelle für Beratung und Reservationen

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Ihre Buchungsstelle neben den im Prospekt/Ausschreibung erwähnten Preisen zusätzliche Kostenanteile für die Beratung, Reservation und Bearbeitung erheben kann. Ihre Buchungsstelle wird Sie entsprechend informieren.

4.5 Reisedokumente

Sofern nicht anders vereinbart wurde, werden Ihnen die Reisedokumente nach Eingang Ihrer Zahlung für den gesamten Rechnungsbetrag ausgehändigt oder zugestellt. In der Regel 7 Tage vor Reisebeginn.

Sollten Sie die Reisedokumente nicht innert dieser Frist erhalten, so informieren Sie umgehend Ihre Buchungsstelle.


5. SIE ÄNDERN IHRE ANMELDUNG, IHR REISEPROGRAMM ODER KÖNNEN DIE REISE NICHT ANTRETEN (ANNULLIERUNG)

5.1 Allgemeines

Bei einer Annullation (Stornierung), Änderung oder Umbuchung Ihrer Reise, Namensänderung berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.– pro Person. 

Wenn Sie eine Änderung, Umbuchung der Reise oder Namensänderung wünschen oder die Reise absagen (annullieren), so müssen Sie dies TRAVEL RoooM oder Ihrer Buchungstelle schriftlich per E-Mail oder eingeschriebenen Brief mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind gleichzeitig zurückzugeben.

Versicherungsprämien, Visakosten und Bearbeitungsgebühren werden bei einer Annullation nicht rückerstattet.

5.2 Flüge Tansania und Sansibar

Es gelten die Annullations- oder Änderungsbestimmungen der Fluggesellschaft. Flüge unterliegen teilweise sehr strengen Annullations- und Umbuchungsbedingungen. Diese betragen in der Regel 100%. Taxen und Zuschläge sind bei einigen Gesellschaften oder Tarifen nicht rückerstattbar.

5.3 Annullierungskosten

5.3.1 Bei Änderungen (auch Namensänderungen), Umbuchungen oder Annullierungen werden zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren (Ziffer 5.1) folgende Annullierungskosten erhoben:

Ab Datum der Reisebestätigung bis 90 Tage vor Reisebeginn: 

25 % des Reisepreises

89  – 60 Tage vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises

59 – 30 Tage vor Reisebeginn: 75 % des Reisepreises

29 – 0 Tage, Nichterscheinen: 100 % des Reisepreises

5.3.2 Abweichende Annullierungskosten sind im Reisevorschlag bzw. auf der Reisebestätigung zu finden.

5.3.3 Ihre Buchungsstelle ist berechtigt, zusätzliche Kostenanteile für deren Aufwände zu verrechnen.

5.3.4 Werden nach Vertragsabschluss neue Einreise- oder Gesundheitsbestimmungen eingeführt, wie z.B. Impfungen oder medizinischen Test (z.B. PCR-Test) usw. sind diese einzuhalten. Können oder wollen Sie diese Bedingungen nicht erfüllen und annullieren Sie die Reise, gelten die normalen Annullierungsbedingungen. 

5.3.5 Massgebend zur Berechnung des Annullierungs-, Änderungsdatums ist der Zeitpunkt des Eintreffens Ihrer schriftlichen Erklärung bei TRAVEL RoooM zu den normalen Bürozeiten von Montag bis Freitag; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend. Diese Regelung gilt auch für Mitteilungen per E-Mail, über unsere Internetseite, Telefonbeantworter, Fax oder per anderen elektronischen Medien. 

5.4 Annullierungskostenversicherung

5.4.1 Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Annullierungsversicherung. Diese bezahlt die Annullierungskosten im Falle eines versicherten Ereignisses. Massgebend ist die jeweils geltende Versicherungspolice.

5.4.2 Wenn Sie die Reise annullieren, bleibt die Prämie für die Annullierungskostenversicherung geschuldet, resp. wird nicht zurückbezahlt.

Auch wenn Sie eine Annullierungskostenversicherung abgeschlossen haben, bleiben Sie Schuldner/Schuldnerin der Stornokosten.


6. ÄNDERUNGEN DER PROSPEKTAUSSCHREIBUNGEN, PREISÄNDERUNGEN, PROGRAMMÄNDERUNGEN, ÄNDERUNGEN IM TRANSPORTBEREICH

6.1 Änderungen vor Vertragsabschluss 

TRAVEL RoooM behält sich ausdrücklich das Recht vor, Leistungsbeschreibungen, Ausschreibungen auf Internetseiten usw. sowie Preise, vor Ihrer Buchung zu ändern. 

6.2 Preisänderungen nach Vertragsabschluss

6.2.1 Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss können sich aus 

a. der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich der Treibstoffzuschläge);

b. neu eingeführten oder erhöhten Abgaben oder Gebühren (wie zum Beispiel Flughafentaxen, Landegebühren, Ein- und Ausschiffungsgebühren, Sicherheitsgebühren, Einführung oder Erhöhung von Steuern und staatlichen Abgaben, staatlich verfügte Preiserhöhungen, Nationalparkgebühren usw.), oder

c. Wechselkursänderungen 

d. Fehler auf der Bestätigung ergeben.

Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so können diese an Sie weitergegeben werden. Der Reisepreis erhöht sich entsprechend. 

6.2.2 Wir werden Sie bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn über eine Preiserhöhung informieren. Sofern die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent beträgt (bezogen auf den Gesamtpreis der Reise pro Person), stehen Ihnen die unter Ziffer 6.4 genannten Rechte zu.

Fehler in der Bestätigung können jederzeit und unabhängig deren Höhe korrigiert werden. Ziffer 6.4 kommt nicht zur Anwendung.

6.3 Programmänderungen, Änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn

TRAVEL RoooM behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel usw.) zu ändern, wenn höhere Gewalt, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände, Naturereignisse behördliche Massnahmen, Streiks usw. oder Dispositionen von Leistungserbringern wie Fluggesellschaften dies erfordern. TRAVEL RoooM bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten.

TRAVEL RoooM orientiert Sie so rasch als möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis.

Nachfolgende Rechte (Ziffer 6.4) stehen Ihnen bei Safaris, Outdoor Aktivitäten aller Art, Besteigung von Bergen usw. nicht zu, wenn die Änderungen aufgrund von Witterungsverhältnissen, Tierbestand, Tierwanderungen, behördlichen Anordnungen usw. vorgenommen werden. Solche Änderungen sind Safaris, Bergbesteigungen, Outdoor Aktivitäten usw. eigen und korrekte Vertragserfüllung. 

6.4 Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss der Reisepreis erhöht, Programmänderungen oder Änderungen im Transportbereich vorgenommen werden 

6.4.1 Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent bezogen auf den Gesamtpreis der Reise pro Person, so haben Sie folgende Rechte:

a. Sie können die Vertragsänderung annehmen;

b. Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten und Sie erhalten den bereits bezahlten Reisepreis unverzüglich rückerstattet;

c. oder Sie können uns innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich mitteilen, dass Sie an einer von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen. Wir sind bemüht, Ihnen eine solche anzubieten. Ist die Ersatzreise günstiger, wird Ihnen die Preisdifferenz rückerstattet. Sollte die Ersatzreise teurer sein, ist der ursprünglich vereinbarte Preis zu bezahlen.

6.4.2 Lassen Sie TRAVEL RoooM keine Mitteilung nach Buchstabe b. oder c. zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung, der Programmänderung oder der Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu. Die 5-Tage-Frist ist eingehalten, wenn Sie Ihre Mitteilung per E-Mail am letzten Tag der Frist zu Bürozeiten zukommen lassen.


7. REISEABSAGE DURCH TRAVEL RoooM

7.1 Absage aus Gründen, die bei Ihnen liegen 

TRAVEL RoooM ist berechtigt, Ihre Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. Die Annullierungskosten nach Ziffer 5. bleiben geschuldet und vorbehalten bleiben Schadenersatzforderungen.

7.2 Unvorhersehbare Ereignisse, Höhere Gewalt, Streiks

7.2.1 Sollten unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse, höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen), Naturereignisse, politische Gegebenheiten, behördliche Massnahmen aller Art oder Streiks die Reise erheblich erschweren, gefährden oder verunmöglichen, kann TRAVEL RoooM die Reise absagen. In diesem Fall zahlt TRAVEL RoooM den bezahlten Reisepreis zurück. (Versicherungsprämien werden nicht rückerstattet resp. bleiben geschuldet). Weitergehende Ansprüche Ihrerseits sind ausgeschlossen.

7.2.2 Bei unserem Entscheid, ob eine Reise durchgeführt werden kann oder nicht, ziehen wir die Empfehlungen des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA), des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), die entsprechenden Stellen der bereisten Länder sowie wie Auskünfte unserer lokalen Leistungserbringer bei und prüfen, ob eine konkrete Gefährdung der Reise resp. der Teilnehmer besteht. Im Falle einer konkret bestehenden Gefährdung oder einer zukünftigen möglichen konkreten Gefährdung behalten wir uns das Recht vor, die Reise abzusagen.


8. Programmänderungen, Leistungsausfälle während der Reise

8.1 Programmänderungen während der Reise sind möglich, um Ihnen ein bestmögliches Reiseerlebnis zu bieten. Solche Änderungen können sich aufgrund von Witterungsverhältnissen, Tierbestand und Tierwanderungen, behördlichen Anordnungen usw. ergeben, dies insbesondere bei Bergtouren, Safaris und anderen Outdoor Aktivitäten. Solche Änderungen sind Bestandteil des Reisevertrages und kein Reisemangel. TRAVEL RoooM wird bemüht sein, in diesen Fällen eine angemessene Ersatzleistung zu bieten. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. 

Sollten Programm- und Leistungsänderungen aufgrund anderer Umstände notwendig sein, wird TRAVEL  RoooM soweit als möglich eine gleichwertige Lösung anbieten. Sollte die Abhilfe übermässige Kosten oder unverhältnismässigen Aufwand für TRAVEL RoooM verursachen, darf TRAVEL RoooM die Abhilfe verweigern. Allfällige Zusatzkosten gehen zulasten des Reisenden.

8.2 Sollten Programm- und Leistungsänderungen oder Leistungsausfälle durch Höhere Gewalt verursacht werden, darf TRAVEL RoooM die Abhilfe verweigern. Mögliche Zusatzkosten gehen zulasten des Reisenden. 

8.3 Sollte die Leistungs- resp. Programmänderung einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betreffen, vergütet Ihnen TRAVEL RoooM den allfälligen objektiven Minderwert zwischen dem vereinbarten Reisepreis und jenem der erbrachten Leistungen (s. Ziffer 11). Davon ausgenommen sind Änderungen nach Ziffer 8.1 Abs. 1.


9. SIE TRETEN DIE REISE AN, KÖNNEN SIE ABER NICHT BEENDEN, NICHT BEZOGENE LEISTUNGEN

9.1 Sollten Sie die Reise vorzeitig abbrechen oder bestimmte Leistungen nicht beziehen, so kann Ihnen der Preis für das Reisearrangement resp. die nicht bezogenen Leistungen nicht rückerstattet werden. 

9.2 In dringenden Fällen (z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwerer Erkrankung oder Tod einer nahestehenden Person) wird Ihnen TRAVEL RoooM resp. der örtliche Veranstalter soweit als möglich behilflich sein. – TRAVEL RoooM macht Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass unter Umständen eine vorzeitige Rückreise nicht möglich oder mit sehr hohen Kosten verbunden ist. 

9.3 Allfällige Kosten, wie z.B. für Transport, usw., gehen zu Ihren Lasten. Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit zum Abschluss einer sogenannten Rückreisekostenversicherung, welche im Reisepreis nicht inbegriffen ist. 


10. WENN SIE ETWAS ZU BEANSTANDEN HABEN

10.1 Beanstandungsfrist und Abhilfeverlangen

Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie verpflichtet, bei begleiteten Reisen den Guide, bei unbegleiteten Reisen TRAVEL RoooM unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen. 

10.2 Der Guide resp. TRAVEL RoooM wird bemüht sein, innert der der Reise angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird innert der der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet oder ist sie nicht genügend oder möglich, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von Leistungsträger schriftlich festhalten. Diese sind nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen udgl. anzuerkennen.

10.3 Je nach Reisedestination kann ein anderes Vorgehen bei Mängeln und Schäden festgelegt sein.

10.4 Selbstabhilfe 

Sofern innert der der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet wird und es sich um einen wesentlichen Mangel handelt, sind Sie berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Die Ihnen entstehenden Kosten werden Ihnen im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Reise (Hotelkategorie, Transportmittel usw.) und gegen Beleg ersetzt, vorausgesetzt Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung verlangt (Ziffer 10.1 bis 10.3; weitere Einzelheiten unter Ziffer 11). 

10.5 Wie Sie Ihre Forderung gegenüber TRAVEL RoooM geltend machen

Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen, usw. gegenüber TRAVEL RoooM geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Forderung innert 30 Tage nach vertraglichem Reiseende schriftlich TRAVEL RoooM unterbreiten. Ihrer Forderung sind die Bestätigung des Guides oder des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen.

10.6 Verwirkung Ihrer Ansprüche

Sollten Sie die Mängel oder den Schaden usw. nicht nach Ziffer 10.1 bis 10.3 anzeigen, so verlieren und verwirken Sie sämtliche Rechte, wie z.B. das Recht auf Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages, Schadenersatz, usw. Gleiches gilt, wenn Sie Ihre Forderung nicht innert 30 Tage nach vertraglichem Reiseende schriftlich uns gegenüber geltend gemacht haben. Vorbehalten bleibt die Regelung betreffend Fluggepäck (Ziffer 10.8).

10.7 Flüge Tansania und Sansibar

Für Flüge bestehen besondere Bedingungen. Sollte Ihr Fluggepäck nicht ankommen, beschädigt oder zerstört sein, müssen Sie diesen Schaden der Fluggesellschaft sofort bei Ankunft schriftlich anzeigen, d.h. möglichst auf dem Flughafen, andernfalls Sie Ihre Rechte verlieren. Im Weiteren sind die Transportbedingungen der Fluggesellschaften massgebend. 


11. HAFTUNG VON TRAVEL RoooM

11.1 Allgemeines

TRAVEL RoooM vergütet Ihnen im Rahmen dieser Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen, Ihres Mehraufwandes, des erlittenen Schadens usw., soweit es der lokalen Vertretung, dem Leistungsträger oder TRAVEL RoooM nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.

Im Falle der Selbstabhilfe (Ziffer 10.4) wird Ihnen Ihr Mehraufwand bis maximal den zweifachen Reisepreis/Person je Reisendem ersetzt. Vorbehalten bleiben Ziffer 8.1 f. und nachfolgende Bestimmungen. 

11.2 Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse

11.2.1 Internationale Abkommen und nationale Gesetze 

Enthalten internationale Abkommen, auf internationalen Abkommen beruhende Gesetze oder nationale Gesetze Beschränkungen oder Ausschlüsse der Entschädigung bei Schäden, usw. aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Vertragserfüllung, so haftet TRAVEL RoooM nur im Rahmen dieser Abkommen und Gesetze. 

Internationale Abkommen, auf internationalen Abkommen beruhende Gesetze und nationale Gesetze mit Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüssen bestehen insbesondere im Transportwesen. 

11.2.2 Haftungsausschlüsse 

TRAVEL RoooM haftet Ihnen nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:

a. auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise (z.B. fehlende oder mangelhafte Ausrüstung, mangelnde Fitness und Gesundheit, Nichtbefolgen von Anweisungen, Hausordnungen, behördlichen Anordnungen usw.);

b. auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist;

c. auf Höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches TRAVEL RoooM, der lokale Veranstalter, Vertreter, der Guide oder der Leistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.

In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht, Pflicht zum Ersatz immaterieller Schäden, Frustrationsschäden, Entschädigung für Selbstabhilfe, usw. von TRAVEL RoooM ausgeschlossen.

11.2.3 Personenschäden

Für Personenschäden, welche die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet TRAVEL RoooM im Rahmen dieser Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen, der anwendbaren internationalen Abkommen, der auf internationalen Abkommen beruhenden Gesetze und nationalen Gesetze.

11.2.4 Andere Schäden (Sach- und Vermögensschäden usw.)

Bei anderen Schäden, d.h. nicht Personenschäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von TRAVEL RoooM auf maximal den zweifachen Reisepreis/Person je Reisenden beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden; vorbehalten bleiben diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen sowie die anwendbaren internationalen Abkommen, die auf internationalen Abkommen beruhenden Gesetze und nationalen Gesetze mit tieferen Haftungslimiten oder Haftungsausschlüssen.

11.2.5 Nutzlos aufgewendete Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreude, Frustrationsschäden

Für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreude, Frustrationsschäden usw. haftet TRAVEL RoooM nicht.

11.2.6 Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto-/Videoausrüstung, elektronische Geräte usw.

TRAVEL RoooM macht Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Videoausrüstungen, elektronischen Geräten usw. selbst verantwortlich sind.

Sie dürfen diese Gegenstände in keinem Fall im unbewachten Fahrzeug usw. oder sonst wo unbeaufsichtigt liegen lassen.

Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Missbrauch von abhandengekommenen Wertgegenständen, Foto- und Videoausrüstung, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, elektronischen Geräten usw. haftet TRAVEL RoooM nicht.

11.3 Veranstaltungen während der Reise

Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können u.U. während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind. Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob Sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen. Diese Veranstaltungen und Ausflüge werden von Drittunternehmen veranstaltet (Fremdleistungen). TRAVEL RoooM ist nicht Ihre Vertragspartei und haftet in keinem Falle. Es handelt sich auch um Fremdleistungen, auch wenn Sie diese bei einem Guide vor Ort buchen oder ein Guide daran teilnimmt.

11.4 Ausservertragliche und quasi-vertragliche Haftung 

Die ausservertragliche und quasi-vertragliche Haftung richtet sich nach den einschlägigen Gesetzesbestimmungen und internationalen Abkommen. Die ausservertragliche und quasi-vertragliche Haftung können keine weitergehende Haftung begründen als die vertragliche Haftung. 

Bei anderen Schäden (d.h. nicht Personenschäden) ist die Haftung in jedem Falle auf den zweifachen Reisepreis/Person je Reisender beschränkt, sofern nicht internationale Abkommen, auf internationalen Abkommen beruhende Gesetze, nationale Gesetze oder diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse vorsehen.

11.5 Verjährung

Sämtliche Forderungen verjähren innert eines Jahres nach vertraglichem Reiseende. Vorbehalten bleiben kürzere Verjährungsfristen in den anwendbaren internationalen Abkommen, auf internationalen Abkommen beruhenden Gesetzen oder nationalen Gesetzen resp. längere, vertraglich nicht abänderbare Verjährungsfristen.


12. HEIMREISE

Wenn Sie Ihre Heimreise in der Schweiz planen, berücksichtigen Sie bitte ein mögliches verspätetes Ende Ihrer Reise in Tansania resp. Sansibar und berechnen Sie genügend Zeit zwischen geplantem Reiseende und Check-In ein sowie für Check-In und Ausreiseformalitäten usw.


13. VERSICHERUNGEN

TRAVEL RoooM empfiehlt Ihnen, Ihren Versicherungsschutz zu prüfen. Insbesondere Kranken- und Unfallversicherung mit genügender Deckung für Afrika, Extra-Rückreiseversicherung. Wenn Sie den Mount Kilimandscharo oder Mount Meru besteigen wollen, sollte die Versicherung auch eine allfällige Helikopterrettung miteinschliessen. Travel Room weist Sie darauf hin, dass Rettungs-, Arzt-, Spitalkosten usw. in Tansania und Sansibar sehr hoch sein können (und der medizinische Standard nicht europäischem Standard entsprechen muss).

Wichtig für Sansibar: Ab dem 1. Oktober 2024 sind alle Ausländer bei Einreise über den See- oder Luftweg verpflichtend, eine gültige Inbound-Reiseversicherung von Zanzibar Insurance Corporation zu besitzen, die für die Dauer ihres Aufenthalts (bis zu 92 Tage) Schutz bietet.

Besuchen Sie unbedingt die folgende Website, um eine gültige Versicherungspolice von der Zanzibar Insurance Corporation zu erhalten, bevor Sie in Sansibar ankommen: https://visitzanzibar.go.tz

Obwohl eine solche Versicherung obligatorisch ist, sollten Sie Ihren privaten Versicherungsschutz (Unfall, Krankheit usw.) überprüfen.


14. EINREISE-, VISA- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN, GEPÄCKBESTIMMUNGEN

14.1 Einreisebestimmungen und Plastiktüten

Beim Reisevorschlag resp. Reiseinformationen finden Sie die Angaben über Pass- und Einreisevorschriften. Diese Angaben gelten für Schweizer Bürger und Bürger Liechtensteins und der EU. Bürger anderer Staaten geben bitte Ihre Nationalität bei der Buchung bekannt, damit die Buchungsstelle Sie über die entsprechenden Vorschriften orientieren kann.

Dabei geht Travel RoooM resp. Ihre Buchungsstelle davon aus, dass keine Besonderheiten wie Doppelbürgerschaft, Staatenlosigkeit usw. vorliegen.

Es ist ein gültiger Reisepass mit mindestens zwei gegenüberliegenden leeren Seiten vorgeschrieben, welcher nach dem Aufenthalt noch mindestens 6 Monate gültig ist. Das obligatorische Visum kann im Voraus elektronisch beantragt oder bei Einreise auf dem Flughafen eingeholt werden. Einzelheiten finden Sie in den Reiseinformationen, welche Sie mit dem unverbindlichen Reisevorschlag erhalten haben. 

Diese Angaben gelten nur, wenn Sie von der Schweiz resp. einem EU-Staat direkt per Flugzeug anreisen. Führt Ihre Reise über ein anderes Land oder reisen Sie auf dem Landweg ein, können andere Einreise- und Gesundheitsbestimmungen bestehen, die Sie selbst in Erfahrung bringen müssen.

TRAVEL RoooM macht Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie bei der Einreise nach Tansania und Sansibar keine Plastiktüten (z.B. Plastikeinkaufstaschen, Plastiktüten für Kosmetika usw.) einführen dürfen. Die Einfuhr von Plastiktüten ist strafrechtlich verboten und kann mit Busse oder Gefängnis bestraft werden.

14.2 Visa und Reisedokumente

Wenn Reisedokumente ausgestellt oder verlängert, Visa eingeholt werden müssen, usw., sind Sie selbst dafür verantwortlich. 

Visaanträge usw. sind immer vollständig auszufüllen. Die Vor- und Familiennamen sind wie im verwendeten Reisepass aufgeführt anzugeben.

14.3 Einhaltung der Einreisebestimmungen

Sie sind selbst für die Einhaltung der Einreise-, Pass-, Visa-, Zoll-, Gesundheits- und Devisenvorschriften in einem allfälligen Transit- und im Bestimmungsland verantwortlich. Überprüfen Sie vor Abreise, ob Sie alle notwendigen Dokumente auf sich tragen. Sollte ein Reisedokument nicht erhältlich sein oder wird es zu spät ausgestellt und müssen Sie die Reise absagen oder ändern, gelten die Annullierungsbestimmungen.

14.4 Einreiseverweigerung

TRAVEL RoooM macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten zu übernehmen haben. 

14.5 Fluggepäck

Haben Sie über TRAVEL RoooM ein Inlandflug oder Flug von Tansania nach Sansibar gebucht, erhalten Sie die Angaben zum Fluggepäck mit den Reiseunterlagen. Das Fluggepäck ist beschränkt.

15. SICHERSTELLUNG

TRAVEL RoooM ist Mitglied bei FAIR Reisegarant. FAIR Reisegarant garantiert Ihnen die Sicherstellung der im Zusammenhang mit Ihrer gebuchten Pauschalreise einbezahlten Beträge. Detaillierte Angaben finden Sie hier https://fair-reisegarant.ch/


16. OMBUDSMAN

16.1 Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsman der Schweizer Reisebranche gelangen. Der Ombudsman ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und TRAVEL RoooM oder der Buchungsstelle, bei der Sie die Reise gebucht haben, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen. 

16.2 Die Adresse des Ombudsmans lautet:

Ombudsman der Schweizer Reisebranche, Etzelstrasse 42, Postfach, 8038 Zürich

Tel. 044 485 45 35 / Fax 044 485 45 30

info@ombudsman-touristik.ch 

www.ombudsman-touristik.ch 


17. DATENSCHUTZ

17.1 Ihre Daten

Ihre Buchungsstelle und wir benötigen von Ihnen und den Mitreisenden verschiedene Daten (wie Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer, gebuchte Reiseleistungen und Reisedaten, allenfalls auch Angaben zu Pass und Zahlungsverkehr usw.) zur korrekten Vertragsabwicklung. Ihre schweizerische Buchungsstelle und wir unterstehen dem schweizerischen Datenschutzgesetz. Wir sind verpflichtet, Ihre Daten sicher aufzubewahren und speichern sie in der Schweiz.

17.2 Übermittlung an Leistungsträger und Behörden

Wir werden Ihre Daten, soweit zur Vertragsabwicklung notwendig, an die Leistungserbringer weiterleiten. Diese können sich im Ausland befinden (insbesondere Tansania und Sansibar), wo der Datenschutz u.U. nicht schweizerischem Standard entspricht. Die Leistungserbringer bearbeiten Ihre Daten in eigener Verantwortung und gemäss den für sie geltenden Bestimmungen.

Sowohl wir wie die Leistungserbringer können aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnung verpflichtet sein, Daten von Ihnen an (ausländische) Behörden oder von Behörden bezeichnete Private weiterzuleiten. 

Diese Bestimmungen gelten für den Datentransfer weltweit.

17.3 Besonders schützenswerte Personendaten

Es kann sein, dass Sie uns Angaben zu Verpflegungswünschen, Allergien usw., zu Ihrer Gesundheit oder Assistenzbedarf usw. geben. Solche Angaben können besonders schützenswerte Personendaten sein.  Aufgrund eines Verpflegungswunsches kann u.U. auf Ihre Weltanschauung, aus dem Assistenzbedarf auf Ihre Gesundheit geschlossen werden. Diese Daten werden in der Regel an Leistungserbringer für die korrekte Vertragserfüllung weitergeleitet oder unter Umständen aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder behördlichen Anordnungen staatlichen Stellen oder von staatlichen Stellen bezeichnete Dritte bekannt gegeben. Indem Sie uns solche Angaben machen, ermächtigen Sie uns ausdrücklich, dass wir diese Informationen gemäss dieser Bestimmung, den Datenschutzbestimmungen und den Vertrags- und Reisebedingungen verwenden dürfen.

Diese Regelung gilt für den weltweiten Datentransfer.

17.4 Informationen über unsere Angebote/Programme

Wir werden uns erlauben, Sie in Zukunft über unsere Programme und Reisen zu informieren. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, diesen Dienst bei info@travel-rooom.ch abzubestellen.

17.5 Durchsetzung von Rechten

TRAVEL RoooM behält sich das Recht vor, Ihre Daten an Behörden und Dritte zur Durchsetzung berechtigter Interessen weiterzuleiten. Gleiches gilt bei Verdacht auf eine Straftat.

17.6 Allgemeine Datenschutzbestimmung und Fragen zum Datenschutz

Die allgemeine und umfassende Datenschutzbestimmung finden Sie unter www.travel-rooom.ch.

Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, Einsicht in die bei uns gespeicherten Daten nehmen oder unseren Informationsdienst abbestellen möchten, wenden Sie sich bitte an TRAVEL RoooM, www-travel-rooom.ch.


18. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

18.1 Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und TRAVEL RoooM ist schweizerisches Recht anwendbar. Als ausschliesslicher Gerichtsstand wird Chur vereinbart. 

18.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.

18.3 Die vorstehenden Bestimmungen über die Rechtswahl und den Gerichtsstand gelten unter Vorbehalt von vertraglich nicht abänderbaren Bestimmungen in anwendbaren Gesetzen oder internationale Abkommen. 


Adresse

TRAVEL RoooM by Romina Casutt

Via Canal 20

CH-7153 Falera 

Datum

Juli 2025